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Was lernt man an der Jagdschule Weitnau?


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Jagdschule Weitnau

Der Verlag hat sein erstes Werk "Waffenrecht fürs Waidwerk" herausgebracht.


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Häufig gestellte Fragen


  1. Kann ich mir als Sportschütze meine Waffen- und Sachkundeprüfung als Ersatz für die Waffenprüfungen in der Jägerausbildung anerkennen lassen ?

    Grundsätzlich ist dies bei der Jägerprüfung in Bayern nicht möglich. Die Jagdschulen sind angehalten, die Waffenausbildungen gründlich und vollständig durchzuführen, unabhängig von eienr eventuellen Vorbildung, und die Teilnahme schriftlich gegenüber der Prüfungsbehörde zu bestätigen.

  2. Darf ich als Sportschütze mein eigenes Gewehr / Flinte bei der Schießausbildung und Schießprüfung verwenden ?

    Die Verwendung einer eigenen Flinte mit vorschriftsmäßigen rechtlichen Hintergrund (Eintragung Waffenbesitzkarte, Beschusszeichen etc.) ist  bei der Schießausbildung an der Jagdschule nach Abschluß der theoretischen und rechtlichen Unterweisungen durchaus möglich.

    Als Sportschütze das eigene Gewehr in der Schießprüfung zu verwenden ist auf begründeten Antrag bei der Zentralen Prüfungsbehörde für Jäger und Falkner und einer  anschließend folgenden Ausnahmegenehmigung möglich. Vorraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind allerdings, dass die Langwaffe eine jagdliche Eignung aufweist (keine Matchwaffen oder militärische Waffen).

  3. Bin ich während der Ausbildung versichert ?

    Die Jagdschule schließt für Teilnehmer und Ausbilder für die Dauer des Lehrgangs eine Gruppenhaftpflicht- und Unfallversicherung ab.

  4. Wie läuft die Jägerprüfung in Bayern ab ?

    Weitere Informationen zur Jägerprüfung in Bayern finden Sie unter www. Forst.Bayern.de

  5. Erhalte ich nach bestandener Prüfung am Prüfungstag bereits meinen Jagdschein ?

    Mit bestehen der letzten Prüfung (Schießprüfung) wird durch den Prüfungsleiter der Prüfungskommission das Prüfungszeugnis zum bayerischen Jagdschein persönlich ausgehändigt. Zusammen mit diesem Prüfungszeugnis und dem Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung kann der "Jungjäger" nun bei der unteren Jagdbehörde die Erteilung eines Jagdscheins beantragen. Dauer des Verfahrens bei uns im Oberallgäu ca. 2-3 Wochen.  

  6. Kann ich, wenn ich den Jagdschein habe, sofort überall jagen oder ein Revier pachten ?

    Mit erteiltem Jagdschein ist die Ausübung der Jagd nicht ohne Weiteres überall möglich, denn es gilt das Reviersystem in Bayern und bundesweit. Als frisch gebackener Jäger/in in Bayern wird man zunächst bei einem erfahrenen Revierpächter oder einer Jagdgenossenschaft mittels eines Begehungsscheins Erfahrungen sammeln, da man selbst noch "nicht pachtfähig" ist. Erst nachdem man drei Jahre Inhaber des Jagdscheins ist, wird man "pachtfähig" und darf für ein eigenes Revier Verantwortung übernehmen.
    In der Regel findet man als Anfänger jedoch problemlos eine Gelegenheit als Gastjäger in einem Revier oder bei einer Jagdgenossenschaft.

  7. Gilt die bayerische Jägerprüfung z.B. auch in Brandenburg und gelten Prüfungszeugnisse aus anderen Bundesländern auch in Bayern ?

    Wie alle Jägerprüfungen der einzelnen Bundesländer gilt das bayerische Prüfungszeugnis ebenfalls bundesweit. Das heißt im Umkehrschluß, alle Jägerprüfungen aus anderen Bundesländern gelten auch in Bayern. Man kann also als Bayer sein Prüfungszeugnis auch in einem anderen Bundesland erwerben. Allerdings ist es schon vorgekommen, dass Jäger mit nichtbayerischer Prüfung, die sich in Bayern für ein Revier beworben hatten, als Pächter abgelehnt wurden.

  8. Gerne würde ich Jäger/in werden, mit Waffen hatte ich jedoch bisher nahezu nichts zu tun. Kann ich  trotzdem die Prüfungsreife in der Ausbildung erwerben ?

    Weit mehr als die Hälfte unserer Lehrgangsteilnehmer können zum Lehrgangsbeginn keinen praktischen Bezug zu Waffen vorweisen. Das ist gemäß der Auffassung des Gesetzgebers auch logisch und zweckmäßig für die Gesellschaft. Denn nur wer ein Bedürfnis für eine Waffe nachweisen kann (z.B. Jagdschein), wird der Besitz und der Umgang mit Waffen erlaubt. Vor der Erlaubnis steht jedoch die Ausbildung und der Nachweis des sachgerechten Umgangs mit der Waffe.
    Diesem Umstand tragen wir in der Ausbildung dadurch Rechnung, dass jeder Teilnehmer/in ausgehend von den Grundlagen, also bei unterstellten null Vorraussetzungen, beginnt und fachlich sowie praktisch stufenweise bis zur Prüfungsreife "aufgebaut" wird.

  9. Seit mehr als zwanzig Jahren bin ich in keinem Unterrichtsraum mehr gesessen. Kann ich trotzdem mit einem erfolgreichen Abschluss der Jägerprüfung rechnen ?

    Bisher erreichte Ergebnisse an der Jagdschule Weitnau weisen nicht daraufhin, dass längere Nicht-Teilnahme an Unterrichts- und Schulungssystemen eine zwingende Einschränkung in Bezug auf den Prüfungserfolg darstellen. Bisherige Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und in der Jägerausbildung zeigen uns vielmehr, dass in der Regel nach Lehrgangsbeginn eine persönliche "Eingewöhnungsphase" zwischen wenigen Tagen der Ausbildung und vielleicht zwei Wochen zu überwinden sind. Mit entsprechendem Ehrgeiz, Willen und Disziplin ist es auch nach längerer Abwesenheit aus einem Unterrichtsraum möglich, zum Abschluss eines Lehrgangs unter den besten drei zu sein. Unbestritten ist allerdings, dass ein Schüler, der den Jugendjagdschein anstrebt, aufgrund seiner täglichen Einbindung ins Schulsystem, im Normalfall keine "Eingewöhnungsphase" im Unterricht benötigt. Daraus abzuleiten, daß dessen erzielte Leistungen deshalb automatisch besser sind, ist ein Trugschluß.

  10. Ich bin körperlich behindert und auf meinen Rollstuhl angewiesen, habe ich  die Möglichkeit den Lehrgang und die Prüfung zu meistern ?

    Grundsätzlich besteht für jeden Anwärter/in die Möglichkeit an der Ausbildung zum Jäger Teilzunehmen und die anschließende Prüfung zu bestehen, wenn die  Leistung zur Prüfung ohne qualitative Einschränkung erbracht werden kann, sowie die persönliche und körperliche Eignung vorliegt.
    Das heißt im Klartext, dass die grundsätzliche Möglichkeit zur Jägerprüfung besteht, aber im Einzelfall vor Aufnahme der Ausbildung in Zusammenarbeit mit der unteren Jagdbehörde und der Prüfungsbehörde abgeklärt werden muss.

  11. Ich würde gerne am nächsten Lehrgang teilnehmen, muss jedoch während des Lehrgangs noch eine vierwöchige nebenberufliche Weiterbildung wahrnehmen und mit einer Prüfung abschließen, geht beides ?

    Nichts ist unmöglich. Jedoch empfehlen wir, die Ausbilder der Jagdschule Weitnau, sich für die Dauer des Lehrgangs zur Jägerausbildung nichts anderes vorzunehmen und sich ausschließlich auf den Erfolg einer nebenberuflichen Weiterbildung zu konzentrieren.

  12. Da ich in der Waffenindustrie tätig bin, erwartet mein Arbeitgeber von mir, dass ich den Jagdschein erwerbe. Kann ich den Lehrgang als Werbungskosten bei der Steuer absetzen ?

    Es könnte für beruflich bedingte Interessenten die Möglichkeit bestehen, die Kosten der Ausbildung steuerlich abzusetzen, sofern der Jagdschein beruflich notwendig ist.
    Klarheit und Rechtssicherheit kann hierzu jedoch nur ein individuelles Gespräch mit dem eigenen Steuerberater schaffen.

  13. Derzeit ist ein Verfahren wegen eines gröberen Verkehrsdeliktes anhängig, kann ich mich trotzdem zur Jägerausbildung anmelden und die Prüfung machen ?

    Beachten Sie bitte ganz allgemein: Sollten Sie derzeit ein Strafverfahren oder ein gröberes Verkehrsdelikt anhängig haben, besteht die Möglichkeit, dass die Jagdbehörden den Jagdschein nach bestandener Prüfung dennoch versagen. Zweckmäßig ist es in einem solchen Fall sich als eventuell Betroffener von einem Rechtsanwalt bezüglich des zu erwartenden Strafmaßes vor einer Anmeldung zum Lehrgang beraten zu lassen, und / oder vor der Anmeldung bezüglich einer "Sperre" mit der unteren Jagdbehörde Verbindung aufzunehmen um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Solche persönlichen Umstände liegen in der Eigenverantwortung des Anwärters/in.
    Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für eine Nichtzulassung zur Prüfung durch die Behörde oder ein Versagen des Jagdscheins nach bestandener Prüfung. Auch besteht in einem solchen Falle kein Anspruch auf Rückgabe der Lehrgangskosten durch die Jagdschule.

  14. Kann ich meine Praxisstunden von einem Bekannten, den ich seit Jahren auf der Jagd begleite, bestätigen lassen ?

    Die Prüfungsbehörde schreibt für diesem Fall vor, dass dieser Bekannte als Ausbilder bei der Zentralen Prüfungsbehörde für Jäger und Falkner gemeldet und seine Tätigkeit angezeigt ist, und zwar bevor Sie ihn begleiten. Ansonsten liegt es in der Verantwortung der Jagdschule, die praktische Ausbildung zu bestätigen. Da die Jagdschule nur bestätigen darf was dort ausgebildet wurde, ist es nicht möglich externe oder fremde  Bestätigungen von nicht zugelassenen Ausbildungsinstituten als Vorgabeerfüllung der praktischen Ausbildung für die Prüfung einzureichen.

  15. Jagdausbildung Online-Kurs

    Es gibt Prüfungsvoraussetzungen, die in einer Jagdlichen Ausbildung bestehen. Die Jagdliche Ausbildung muss derzeit in Hamburg und Bayern mindestens 120 Stunden, über sechs theoretische Fächer, umfassen. Darin enthalten müssen mindestens 60 Stunden praktische Ausbildung sein. Weiterhin umfasst eine Jagdausbildung noch eine Ausbildung im  Schießen, die jedoch nicht zu den Praxisstunden gezählt werden darf. An der Jagdschule Weitnau werden die theoretischen Inhalte der Sachgebiete in Online-Kurs (Online -Unterrichte) vermittelt. Die Praktische Ausbildung und die Schießausbildung erfolgen in Präsenzveranstaltungen.

  16. Was ist der kleine Jagdschein?

    Der kleine Jagdschein ist eine verniedlichende Bezeichnung für eine Jagdausbildung ohne Waffenausbildung. Ziel einer solchen Ausbildung ist eine verkürzte Jägerprüfung ohne Waffenprüfung. Die wiederumg als Grundlage für eine Ausbildung und Prüfung zum Falkner Voraussetzung ist.

    Für die Falknerprüfung hat sich der Bewerber mit bestandener (kleiner) Jägerprüfung bei der jeweiligen Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden. Falkner üben die Jagd nur mittels Greifvögel aus. Für Anwärter zur Falknerei genügt deshalb der „kleine Jagdschein“. Die auf den kleinen Jagdschein aufbauende Ausbildung zum Falkner ist auf dies spezielle Art zu jagen ausgelegt und wird an besonderen Ausbildungsinstitutionen durchgeführt. Sie muss in der Regel mindestens 60 Stunden umfassen, von denen in der Regel mindestens 20 Stunden auf den praktischen Teil entfallen. Die zusätzlich zur Jägerprüfung abzulegende Falknerprüfung ist üblicherweise eine mündliche Prüfung und umfasst alle jagdlichen Sachgebiete mit Schwerpunkt auf Federwild und Haltung von Greifvögeln.

  17. Jagdausbildung steuerlich absetzbar?

    Für Interessenten an einer Jägerausbildung und Anwärter/innen mit bestandener Prüfung kann die Möglichkeit bestehen, die Kosten der Jagdausbildung und Jägerprüfung steuerlich abzusetzen. Sofern der Jagdschein beruflich notwendig ist. Das könnte bspw. sein bei einer Vorbereitung auf eine Ausbildung zum Berufsjäger. Oder, für einen Waldbesitzer zur Bewirtschaftung seines Waldes. Auch für Beschäftigte in der Waffenindustrie und im Waffenhandel kann ein Jagdschein berufliche Voraussetzung sein und deshalb mit den Kosten Jagausbildung und Kosten Jägerprüfung absetzbar anerkannt werden. Klarheit und Rechtssicherheit kann hierzu jedoch nur ein individuelles Gespräch mit dem eigenen Steuerberater schaffen.

  18. Praktische Jägerprüfung

    Eine weitere Stufe der Jägerprüfung in Bayern und auch in Hamburg besteht aus der Praktischen Handhabung der Waffen und dem Jagdlichem Schießen.

War(en) Ihre persönliche Frage(n) dabei ? Wenn nicht, sie erreichen uns unter unseren Kontaktmöglichkeiten.


(unbekannter Verfasser)